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3. Juli 2026

Dienstleistungsvertrag für den 3D-Druck verfassen: was hinein muss

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Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Stift

Ein Einzelauftrag lässt sich mit einer Rechnung abschließen, aber sobald Aufträge regelmäßig werden oder ein Geschäftskunde ins Spiel kommt, reicht eine Rechnung allein nicht mehr — es braucht ein Dokument, das genau festlegt, wozu man sich verpflichtet und was bei Problemen passiert. Hier ein Dienstleistungsvertrag Abschnitt für Abschnitt aufgeschlüsselt: was hineingehört und warum.

Warum ein Vertrag als „Angebot" statt ein gewöhnlicher Vertrag

Ein gewöhnlicher Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben — auf Papier oder per elektronischer Signatur. Ein Vertrag in Form eines öffentlichen Angebots ist einfacher: Die Bedingungen werden einmal veröffentlicht (auf der eigenen Website, im Chat, im Kundenbereich), und der Kunde nimmt sie an, indem er einfach zahlt oder bestellt — ohne separate Unterschrift. Für 3D-Druck in größerem Umfang ist das deutlich praktischer, als dasselbe Dokument jedes Mal erneut zu versenden und unterschreiben zu lassen.

Parteien und Vertragsgegenstand

Der erste Abschnitt legt fest, wer wer ist: der Auftragnehmer (man selbst, mit den eigenen rechtlichen Angaben — Einzelunternehmer oder Gesellschaft) und der Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand beschreibt, wozu sich der Auftragnehmer verpflichtet: die Herstellung von Artikeln im 3D-Druck nach vereinbarter Spezifikation oder nach den Dateien des Kunden.

Spezifikation und Fristen

Dieser Abschnitt beschreibt genau, was gedruckt wird: Modell, Material, Menge, Farbe, Anforderungen an die Nachbearbeitung. Separat davon die Lieferzeit — meist formuliert als „ab Eingang der Anzahlung", nicht ab Auftragserteilung, da ein Druck in der Warteschlange stehen kann und die Zeit vor der Zahlung nicht auf die Frist angerechnet werden sollte.

Zahlung

Die Bedingungen: Höhe der Anzahlung (bei Neukunden meist 50–100 %), Zahlungsart, und was passiert, wenn der Auftrag nach Druckbeginn storniert wird — Material und Zeit sind dann bereits investiert, daher ist die Anzahlung nach Produktionsbeginn meist nicht erstattungsfähig.

Abnahme und Mängel

Wie der Kunde das fertige Teil abnimmt — persönlich, bei Lieferung über einen Kurier (hier kommt der Lieferschein ins Spiel) oder per Foto. Separat davon festlegen, was als Mangel gilt (Delamination, Unterextrusion, Maßabweichungen) und welche Frist der Kunde für eine Reklamation hat, nach deren Ablauf das Teil als abgenommen gilt.

Haftung und höhere Gewalt

Der 3D-Druck hängt von der Technik ab: leerer Filamentspeicher, verstopfte Düse, Stromausfall. Es lohnt sich, von vornherein festzuhalten, dass solche technischen Ausfälle keinen Grund für eine Vertragsstrafe darstellen, sondern einen Grund für eine Fristverlängerung, zusammen mit einer angemessenen Haftungsobergrenze (meist nicht mehr als der Auftragswert).

So funktioniert das in der App

Die Vertragsvorlage im Bereich Dokumente folgt bereits dieser Struktur — die eigenen Daten einmal im Profil hinterlegen, und das Dokument wird für jeden Auftrag automatisch mit Logo und Unterschrift erstellt. Die Live-Demo im allgemeinen Artikel zu Dokumenten für den 3D-Druck zeigt das.

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